bis GdB von 50 nur unter besonderen Voraussetzungen
Bei anerkannter Hilflosigkeit (z.B. Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis) wird grundsätzlich ein Jahresfreibetrag von 3.700 € anerkannt.
Außergewöhnliche Belastungen bei der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges durch Behinderte können bei der Lohn/Einkommenssteuer berücksichtigt werden.