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Steuerfreibeträge


 Stufe  Grad der Behinderung     Jahresfreibetrag  

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  7
  8

  25 und 30          
  35 und 40          
  45 und 50          
  55 und 60          
  65 und 70          
  75 und 80          
  85 und 90          
  95 bis 100          

  310 €          
  430 €          
  570 €          
  720 €          
    890 €          
  1.060 €          
  1.230 €          
  1.420 €          

bis GdB von 50 nur unter
besonderen Voraussetzungen


Bei anerkannter Hilflosigkeit (z.B. Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis) wird grundsätzlich ein Jahresfreibetrag von 3.700 € anerkannt.

Außergewöhnliche Belastungen bei der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges durch Behinderte können bei der Lohn/Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

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