Personen mit Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke (60 € /Jahr oder 30 € / Halbjahr) haben Anspruch auf die Freifahrt ohne Kilometerbegrenzung und unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der berechtigten Person mit:
Straßenbahnen, Buslinien im Nahverkehr, U- und S-Bahnen (Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in allen deutschen Städten und Gemeinden
Bahnlinien innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2. Wagenklasse von Zügen, die mit Verbundfahrschein genutzt werden können (Achtung: grundsätzlich immer von der unentgeltlichen Fahrt ausgeschlossen: EC, IC, ICE ! IR- und D-Züge nur, wenn sie für den Verkehrsverbund freigegeben sind!)
Wasserfahrzeuge im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich (Nahverkehr).
Da die Deutsche Bahn (DB) unabhängig von der gesetzlichen Regelung das Streckenverzeichnis mit der 50 Km-Beschränkung aufgehoben hat, können schwerbehinderte Reisende mit o.g. Voraussetzungen bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB-Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn - in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Schwerbehinderte, die am öffentlichen Personenverkehr nicht teilnehmen können (Merkzeichen “T”), haben in Berlin das Recht, am Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung teilzunehmen. Für entsprechende Anträge ist das Versorgungsamt Berlin zuständig (Tel.: 030 - 90 229 6433).
Für die Nutzung dieses Sonderfahrdienstes muss die Ausstellung einer Magnetkarte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, - III E 2 - , Postfach 31 09 29, 10639 Berlin, beantragt werden.
Mit dieser Magnetkarte werden die einzelnen Fahrten mit Beginn und Ende registriert.
Der Nutzer erhält hierüber eine Auflistung. Fahrtenwünsche können mit Angabe der Kundennummer unter Tel. 030 - 26 10 2300 bestellt werden. Für jede Fahrt ist eine Eigenbeteiligung von 2,05 € (1.-8. Fahrt), 5,00 € (9.-16. Fahrt) bzw. 10,00 € (ab der 17. Fahrt) zu entrichten. Für Hilfeempfänger nach SGB II und SGB XII gelten ermäßigte Sätze (1,53 €/ 3,50 €/ 7,00 €).
Eine Informations-Hotline ist
Mo, Di: 9:00 bis 15:00 Uhr,
Do: 9:00 - 18:00 Uhr und
Fr: 9:00 - 13:00 Uhr unter
Tel. 030 - 9012 6433 erreichbar.
Weitere Informationen zum Berliner SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung
finden Sie im Internet unter www.berlin.de
Mobilitätshilfedienste
Die Berliner Mobilitätshilfedienste bieten in allen Bezirken Begleit- und Schiebehilfe für behinderte und ältere Menschen an, die auf Unterstützung auf Wegen außerhalb der Wohnung (Arzt, Einkauf, Veranstaltungen, Spazieren gehen u.v.m.) angewiesen sind. Es gibt etwa 20 verschiedene Träger, die diese Hilfe gegen eine geringe Gebühr anbieten.
Informationen und Nachfragen:
Koordinationsstelle der Berliner Mobilitätshilfedienste
BBI Gesellschaft für Beratung
Bülowstr. 66
10783 Berlin
Telefon: 030 - 21 280 941
Mobil: 0171 - 267 64 66
Fax: 030 - 30 820 712
Internet: www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de
In Brandenburg gibt es bei den Fahrdiensten für Behinderte keine landeseinheitliche Regelung. In einigen Landkreisen werden Fahrtcoupons ausgegeben. Auskünfte darüber geben die örtlich zuständigen Behindertenberatungsstellen oder Bürgerämter.