| Personenkreis |
Merkzeichen im Ausweis |
Nachteilsausgleich |
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Blinde und/oder Hilflose
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"BL" und/oder "H" |
unentgeltliche Wertmarke und
Kfz-Steuerbefreiung |
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außergewöhnlich
Gehbehinderte |
"aG", (ohne "Bl" und "H") |
Wertmarke für 60 € bzw. 30 €
oder unentgeltlich, wenn sozial schwach* und
Kfz-Steuer-befreiung |
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erheblich Gehbehinderte
aus medizinischen Gründen |
"G" ab 01.04.84
(ohne "Bl", "H" und "aG") |
Wertmarke für 60 € bzw. 30 €
oder unentgeltlich, wenn sozial schwach*
oder Kfz-Steuer-ermäßigung um
50 v.H. des Steuersatzes |
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Gehörlose, die
nicht erheblich gehbehindert sind |
keine |
Wertmarke für 60 € bzw. 30 €
oder unentgeltlich, wenn sozial schwach*, oder
Kfz-Steuer-ermäßigung um 50 v.H. des Steuersatzes |
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| Kriegsbeschädigte
und
Gleichgestellte sowie Entschädigungsberechtigte
mit GdB von wenigstens 70
oder GdB von 50 und 60 mit Merkzeichen
"G", denen
Freifahrt vor dem 01.10.79
zuerkannt worden ist |
"G" |
unentgeltliche Wertmarke und
Kfz-Steuerbefreiung, wenn diese vor dem 01.06.1979 gewährt
worden ist. Ist diese Voraus-setzung nicht erfüllt, aber
das Merkzeichen "G" zuerkannt, besteht nur die Wahlmöglich-keit
zwischen unentgeltlicher Wertmarke u. Kfz-Steuer-ermäßigung. |
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Schwerbehinderte, denen
die Notwendigkeit ständiger
Begleitung im Ausweis bescheinigt
ist |
"B" in Verbindung mit dem vorstehenden
Merkzeichen |
Die Begleitperson hat Freifahrt, auch wenn
der Schwerbehin-derte keine Wertmarke löst und deshalb
den vollen Fahrpreis entrichtet |
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| * Empfänger
von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe
nach SGB XII oder ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 27a BVG) erhalten
die Wertmarke kostenlos. Darüber hinaus gibt es noch
einige Kostenregelungen für bestimmte Personen-gruppen. |