Home
Sozial(rechtliche) Informationen / Übersichtzurücknächste Info
Parkerleichterungen (gültig nur für Berlin und Brandenburg)



Personen mit bestimmten Gesundheitsstörungen können eine Ausnahmegenehmigung für Parkerleich-terungen in Anspruch nehmen.

Diese Neuregelung gilt nur in den Ländern Berlin und Brandenburg für Menschen mit
  einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein wegen der Funktionsstörungen an den
  unteren Gliedmaßen und der Feststellung der Merkzeichen "G" (erhebliche Beeinträchtigung
  der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung)
  einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein wegen der Funktionsstörungen an den
  unteren Gliedmaßen und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sowie Feststellung der Merkzeichen
  "G" und "B"
  Morbus-Crohn beziehungsweise Colitis-Ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von wenigstens
  60 beziehungsweise
  bei Stomaträgern mit doppelten Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung).

Der Antrag für diese Ausnahmegenehmigung ist in Berlin ausschließlich bei dem Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen. In Brandenburg ist das örtlich zuständige Versorgungsamt anzusprechen.

Über uns
Warum ASD
Was wir tun
Sozial(rechtliche) Informationen
Fachtagungsberichte
Kontakt
Impressum