Befreiung und/oder Ermäßigung von
- der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht
- der Telefongrundgebühr und der Telefonanschlusskosten (Anschlüsse der Telekom)
Voraussetzungen dafür sind u.a. Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis oder ein beglaubigter Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe. Der Antrag ist direkt bei der GEZ bzw. bei der Telekom zu stellen.
| www.gez.de |
www.t-com.de |
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Eine Vergünstigung bei den Telefonkosten wird in dieser Form bei anderen Telefon-Anbietern nicht gewährt. Bitte erfragen Sie eventuelle Ermäßigungen bei den jeweiligen Anbietern. |