Befreiung:
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur für Empfänger von Sozialleistungen möglich:
 Leistungen nach SGB II: |
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld |
 Leistungen nach SGB XII: |
zum Beispiel Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter,
Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe ..... |
 Ausbildungsförderung / BaföG |
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 Berufsausbildungsbeihilfe /BAB |
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sowie für taubblinde Menschen (ärztliches Attest)
Ermäßigung:
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags je Haushalt = 5,99 € / Monat ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF” eingetragen ist.
Die Anträge sind bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt (RBB für Berlin u. Brandenburg) zu stellen. Als Leistungsnachweis sind beglaubigte Kopien der entsprechenden Bescheide bzw. Bescheinigung der bewilligenden Behörde(Original) einzureichen, für Ermäßigungsanträge die beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. die Bescheinigung der ausstellenden Behörde.
Antragsvordrucke sind erhältlich
im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de (Onlineformular)
beim zuständigen Träger der entsprechenden Sozialleistung
bei allen Bürgerämtern / Kommunalverwaltungen (mit Freiumschlag)
Ermäßigung der Telefongrundgebühr und der Telefonanschlusskosten
(Anschlüsse der Telekom)
Voraussetzungen dafür sind u.a. Merkzeichen „RF" im Schwerbehindertenausweis oder ein beglaubigter Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe. Der Antrag ist direkt bei der Telekom zu stellen.
www.t-com.de
Eine Vergünstigung bei den Telefonkosten wird in dieser Form bei anderen Telefon-Anbietern nicht gewährt. Bitte erfragen Sie eventuelle Ermäßigungen bei den jeweiligen Anbietern.